Die Fahrzeuge und Fahrzeugklassen

diverse Modelle aus dem Hause Volkswagen

Klasse B

Kfz (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder mehr, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

diverse Modelle aus dem Hause Volkswagen, wie z.B. T Roc oder T Cross mit allen gängigen Fahrassistenz-Systemen.

Anhänger mit Kastenaufbau und Tandemachse

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreitet.

Anhänger mit Kastenaufbau und Tandemachse

KAWASAKI Z650

Klasse A 2

Motorräder auch mit Beiwagen über 50 ccm oder 45 km/h mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,2 Kw/kg nicht übersteigt.

KAWASAKI Z650 mit veränderbarer Sitzhöhe zur optimalen FZ- Bedienung, ABS, optimaler Radstand zur Durchführung der Grundfahraufgaben

Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A ist nur noch eine (verkürzte) praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich (keine Theorie!)

KAWASAKI Z650

Klasse A

alle Motorräder über 50 ccm

Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre - sonst nur nach 2- jährigem Vorbesitz der Klasse A2, sowie erneuter praktischer Prüfung.

KAWASAKI Z650

Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A ist nur noch eine (verkürzte) praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich (keine Theorie!)

Roller Yamaha

Klasse AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von nicht mehr als 350 kg Leermasse und Leistung von max. 4 KW

Roller Yamaha

KTM DUKE 125

Klasse A 1

Leichtkrafträder über 50 ccm bis 125 ccm und Nennleistung bis 11 kw, sowie Verhältnis der Leistung zum Leergewicht von max. 0,1 kW/kg auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15 KW

KTM DUKE 125 mit ABS

Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A ist nur noch eine (verkürzte) praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich (keine Theorie!)

Traktor

Klasse L

Zugmaschinen für Land-/Forstwirtschaft mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 40 Km/h, auch mit Anhänger bis 25 km/h

Super Fahrschule! Klasse Fahrlehrerin.
Robin S. (Quelle: Google Rezensionen)
Sehr freundliches und familiäres Umfeld, sowohl in Theorie, sowie in Praxis. Hatte sehr viel Spaß, werde es jedem weiterempfehlen!
Julia S. (Quelle: Facebook Rezensionen)

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